Archiv 2020

Lockdown ab 16. Dezember

Aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen und der zunehmend höchst kritischen Situation in den Krankenhäusern haben sich Bund und Länder auf weitergehende Maßnahmen verständigt, um eine weitere Eskalation der Infektion zu verhindern. Unter anderem muss der Einzelhandel ab dem 16. Dezember weitgehend schließen (weitere Informationen: www.baden-wuerttemberg.de). Der Bund will die betroffenen Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen.

 

Landesweite Ausgangsbeschränkungen

Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett
weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 12. Dezember
in Kraft treten.
(weitere Informationen: www.baden-wuerttemberg.de, www.enzkreis.de, www.knittlingen.de)

 

Verschärfende Regelungen für sogenannte Hotspots ab 4. Dezember

Die Landesregierung hat verschärfende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und diffusem Infektionsgeschehen müssen Kommunen die in der aktuellen Corona-Verordnung geregelten, umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitern, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.
(weitere Informationen: www.baden-wuerttemberg.de, www.enzkreis.de, www.knittlingen.de)

 

Verschärfung der Corona-Verordnung zum 1. Dezember 2020

Alle bisherigen Regelungen, Verbote, Schließungen und Einschränkungen bleiben bestehen. Hinzu kommen noch einige Verschärfungen. Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist gültig ab 01.12.2020.
(weitere Informationen: www.baden-wuerttemberg.de, www.enzkreis.de, www.knittlingen.de)

 

Bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Die Maßnahmen treten deutschlandweit ab dem 2. November 2020 in Kraft. Sie gelten bis Ende November (https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201028_Corona_Massnahmen_A4_lang_V3.pdf).

 

Maßnahmen zur Eindämmung der rasant steigenden Corona-Fallzahlen in der Region

Siehe www.enzkreis.de und www.knittlingen.de.

 

Land ruft dritte Pandemiestufe aus

Angesichts der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen ruft die Landesregierung die dritte Pandemiestufe aus. Dazu wird die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neuen Regelungen treten am Montag, 19. Oktober, in Kraft (siehe www.baden-wuerttemberg.de).

 

Änderungen von Corona-Verordnungen

Die Landesregierung hat zum 16. und 17. Oktober 2020 verschiedene Corona-Verordnungen geändert, u.a. die Corona-Verordnung für Einreise-Quarantäne und Testung (siehe www.baden-wuerttemberg.de).

 

Dreistufiges Konzept von Bund und Länder

Bund und Länder haben sich auf ein dreistufiges Konzept gegen die Corona-Pandemie geeinigt (Maßnahmen sowie Aktuelles siehe unter www.baden-wuerttemberg.de).

 

Erste Stufe

Die erste Stufe setzt ein, wenn es in einem Landkreis mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gibt.

 

Zweite Stufe

Die zweite Stufe greift, wenn es im Landkreis mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gibt.

 

Dritte Stufe

Sollten die Maßnahmen der zweiten Stufe den Anstieg der Infektionszahlen nicht innerhalb von zehn Tagen zum Stillstand bringen, müssen die Landkreise weitere Einschränkungen in der dritten Stufe anordnen.

 

Erneute Änderung der Corona-Verordnung

Mit Beschluss vom 9. Oktober hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 12. Oktober 2020 in Kraft.

 

Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor einer betrügerischen Mail.

Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.

 

Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse „kurzarbeitergeld(at)arbeitsagentur-service.de“ versandt werden.

 

In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.

 

Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen!

 

Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht der Absender dieser Mail und fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

 

Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur veröffentlicht.

Aktualisiert am

03.02.2024

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