25 Jahre ist Margit Mühlich schon im Friseursalon Ofelia´s Haarstudio in Knittlingen tätig. Damit war Sie fast von Anfang an mit dabei. Ihr schöner Einsatz und Ihr großes Engagement stehen noch immer im Vordergrund bei ihrer Arbeit als Friseurin für Damen, Herren und Kinder Frisuren.
Zum Anlass des Jubiläums hat Ihre Chefin Frau Ofelia Cagatay Ihr einen großen Blumenstrauß und ein Abendessen mit Ehemann, geschenkt. Und zudem wird Frau Margit Mühlich zum 25-jährigen Jubiläum noch zu einem gemeinsamen Wellness-wochenende von Ihrer Chefin eingeladen.
Der erste Vorsitzende Hagen Jarzambek und die gesamte Vorstandschaft des Gewerbevereins Knittlingen wünscht Ihr alles Gute, und weiterhin frohes Schaffen, gekrönt mit viel Erfolg.
Änderung der Corona-Verordnung zum 16. August
Bund und Länder haben sich am 10. August 2021 darauf geeinigt, die Corona-Beschränkungen anzupassen. Die Landesregierung hat am 14. August eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten
ab 16. August.
Zum 26.07.2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung verlängert und in einigen Punkten angepasst.
Änderung der Corona-Verordnung zum 28. Juni
Die Landesregierung hat zum 28.06.2021 die Corona-Verordnung komplett überarbeitet und wesentlich verreinfacht. Die vier Inzidenzstufen tragen zum einen dem derzeit entspannten Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch ganz klare Grenzen, für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen.
Änderung der Corona-Verordnung zum 21. Juni
Mit Beschluss vom 18.06.2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 21.06.2021 in Kraft.
Änderung der Corona-Verordnung zum 7. Juni
Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen, abhängig vom Infektionsgeschehen, beschlossen. Die damit ver-bundenen Regelungen treten am Montag, den 7. Juni 2021 in Kraft.
Änderung der Corona-Verordnung zum 14. Mai
Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat sich die Landesregierung auf eine gemeinsame Linie zur Öffnung in verschiedenen Bereichen verständigt. Danach sieht die Corona-Verordnung in einem
dreistufigen Verfahren Öffnungen von Ein-richtungen bzw. die Zulässigkeit bestimmter Veranstaltungen in Abhängigkeit der lokalen Inzidenz vor. Die entsprechende Neufassung der Corona-Verordnung
wurde
am 13. Mai notverkündet. Die neuen Regelungen gelten ab 14. Mai 2021.
Änderung der Corona-Verordnung zum 3. Mai
Mit Beschluss vom 01.05.2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Damit werden die Anforderungen an den Nachweis von COVID-19-Schnelltests konkretisiert und klargestellt. Die Änderungen treten am 03.05.2021 in Kraft.
Änderung der Corona-Verordnung zum 24. April
Mit Beschluss vom 23.04.2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 24.04.2021 in Kraft.
Änderung der Corona-Verordnung zum 19. April
Mit Beschluss vom 17.04.2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19.04.2021 in Kraft.
Anpassung der Corona-Verordnung zum 12. April
Mit Beschluss vom 8. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen betreffen den Betrieb der Schulen und treten am 12.04.2021 in Kraft.
Änderung der Corona-Verordnung zum 29. März
Die Landesregierung hat am 27. März 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 29.03.2021.
Anpassung der Corona-Verordnung zum 22. März
Mit Beschluss vom 19. März 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 22. März 2021 in Kraft.
Änderung der Corona-Verordnung zum 1. März
Mit Beschluss vom 26. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 1. März 2021 in Kraft.
Änderung der Corona-Verordnung
Mit Beschluss vom 13. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die
Maßnahmen treten am 15. Februar bzw.
22. Februar 2021 in Kraft.
Erneute Änderung der Corona-Verordnung
Mit Beschluss vom 10. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die
Änderungen treten am 11. Februar 2021
in Kraft.
Über mögliche Ausgangsbeschränkungen informieren die Stadt- und Landkreise vor
Ort. Das Sozialministerium wird zeitnah auch eine Übersicht der betroffenen Stadt-
und Landkreise zur Verfügung stellen.
Änderung der Corona-Verordnung
Mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die
Änderungen treten am 25. Januar bzw.
27. Januar 2021 in Kraft.
Änderungen der Corona-Verordnungen
zum 11. Januar und 18. Januar 2021
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Lockdown zu verlängern und zu verschärfen.